Unterlassungserklärung bei Mobbing: Hilfe für Opfer?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 24. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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  • Was ist Mobbing?
  • Wie können Sie mit einer Unterlassungserklärung gegen Mobbing vorgehen?

FAQ: Unterlassungserklärung bei Mobbing

Ist bei Mobbing eine Unterlassungserklärung möglich?

Bei Mobbing kann ein rechtsverletzendes Verhalten vorliegen.
Daher können Sie mittels einer Abmahnung den Anspruch auf Unterlassung geltend machen

Besteht diese Option auch bei Cyber-Mobbing?

Ja, grundsätzlich spielt es keine Rolle, ob es sich um Cyber-Mobbing handelt oder dieses in der Schule, am Arbeitsplatz etc. stattfindet.

Worauf gilt es zu achten?

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bei Mobbing sollte erst eines der letzten Mittel sein. Zudem ist es sinnvoll, sich im Vorfeld durch einen Anwalt beraten zu lassen.

Was ist Mobbing?

Unterlassungserklärung bei Mobbing: Ein Anwalt kann Ihr Recht durchsetzen und dadurch die Tortur beenden.
Unterlassungserklärung bei Mobbing: Ein Anwalt kann Ihr Recht durchsetzen und dadurch die Tortur beenden.

Der Begriff „Mobbing“ bezeichnet das ständige Schikanieren, Quälen und Verletzen von Dritten. Nicht selten finden solche Handlungen am Arbeitsplatz oder in der Schule statt, mit dem Ziel, die betreffende Person zu vertreiben.

In der Regel geht Mobbing mit der Verbreitung von falschen Tatsachenbehauptungen, der Androhung von Gewalt, der sozialen Isolierung oder dauerhafter Kritik einher. Für die Opfer kann ein solcher Psychoterror sowohl seelische als auch gesundheitliche Folgen haben.

Doch wie können sich die betroffenen Personen wehren? Macht eine Unterlassungserklärung mit Mobbing als Grund Sinn? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie im nachfolgenden Ratgeber.

Mit einer Unterlassungserklärung gegen Mobbing vorgehen

Mit einer Abmahnung samt Unterlassungserklärung kann gegen Mobbing vorgegangen werden.
Mit einer Abmahnung samt Unterlassungs­erklärung kann gegen Mobbing vorgegangen werden.

Grundsätzlich sollten Sie zuerst das Gespräch mit dem Mobber suchen und ggf. mit der Unterstützung eines Vertrauenslehrers oder eines neutralen Kollegen versuchen, das Problem zu lösen bzw. Lösungsansätze zu finden.

Scheitert eine solche Einigung, können Sie allerdings auch juristisch gegen den Täter vorgehen. So besteht die Möglichkeit, den zivilrechtlichen Anspruch auf Unterlassung geltend zu machen und den Mobber abzumahnen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn mit dem Mobbing rufschädigende oder beleidigende Äußerungen einhergehen.

Kommt es nach der Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgrund von Mobbing zu einem Verstoß gegen ebendiese, kann dies die Zahlung einer Vertragsstrafe rechtfertigen. Die Kosten liegen dabei in der Regel zwischen 2.500 und 5.000 Euro.

Weigert sich der Täter die Unterlassungserklärung bei Mobbing abzugeben, bestehen zwei weitere Möglichkeiten, um den Anspruch auf Unterlassung durchzusetzen – die einstweilige Verfügung und die Unterlassungsklage.

Fazit zur Unterlassungsklage bei Mobbing

Eine Unterlassungserklärung ist bei Mobbing prinzipiell möglich. Dabei besteht diese Option nicht nur in der realen Welt, sondern kann auch bei Cyber-Mobbing Anwendung finden. Allerdings sollten Sie versuchen, bevor Sie rechtliche Mittel einleiten, den Konflikt privat zu klären. Ist dies nicht möglich, ist es sinnvoll, gemeinsam mit einem Anwalt das weitere Vorgehen zu besprechen.

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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

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